Executive Order 14203: Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof

Mit Executive Orders lässt sich nicht nur überwachen. Sie können auch den Zugang zu Bank-, Software- und Cloud-Diensten abschneiden. Das zeigt der Fall des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag.

Chronologie

  • 6. Februar 2025: US-Präsident Trump erlässt EO 14203 („Imposing Sanctions on the International Criminal Court“). Sanktioniert wird zunächst Chefankläger Karim Khan.
  • Juni bis Dezember 2025: Die Sanktionen werden auf weitere Richterinnen, Richter und stellvertretende Ankläger ausgeweitet.
  • 9. Oktober 2026: Die US-Sanktionsbehörde OFAC setzt den IStGH als Institution auf die Sanktionsliste (SDN-Liste). Damit ist erstmals das ganze Gericht betroffen.

Was die Listung bedeutet

  • Vermögen des Gerichts in den USA oder unter Kontrolle von US-Personen ist eingefroren.
  • US-Personen und US-Unternehmen dürfen grundsätzlich keine Geschäfte mehr mit dem Gericht machen. Das gilt auch für Zahlungen, die über die USA laufen.
  • Gehälter, Krankenversicherung und Miete dürfen nur noch über eine befristete Ausnahmegenehmigung abgewickelt werden (General License 13, gültig bis 7. April 2027).
  • Telekommunikation, Software und Cloud-Dienste sind derzeit über eine weitere Ausnahme erlaubt (General License 14). Solche Genehmigungen kann die US-Regierung grundsätzlich ändern oder widerrufen.
  • Für die Listung braucht es keinen Gerichtsbeschluss. Sie beruht auf einer präsidialen Anordnung.

Folgen für die IT des Gerichts

  • Laut der Nachrichtenagentur AP verlor Chefankläger Khan 2025 den Zugang zu seinem E-Mail-Konto bei Microsoft. Microsoft bestreitet, Dienste für den IStGH eingestellt zu haben.
  • Im Oktober 2025 kündigte der IStGH an, von Microsoft Office auf openDesk umzusteigen. openDesk ist eine Open-Source-Bürosoftware des Zentrums für Digitale Souveränität (ZenDiS), das vom Bundesinnenministerium gegründet wurde.
  • Am 20. Oktober 2026 erklärte die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas im Europäischen Parlament, der IStGH bereite IT-Alternativen für die Verwaltung seiner Fallakten und für die Gehaltszahlungen vor.

Einordnung

CLOUD Act, FISA 702 und EO 12333 beantworten die Frage, wer Ihre Daten lesen darf. Der Fall IStGH wirft eine zweite Frage auf: Wer kann Ihre Dienste abschalten? Ein Rechenzentrum in Europa ändert daran wenig, solange Anbieter, Software oder Zahlungswege US-Recht unterliegen. Ein Anbieter ohne US-Muttergesellschaft, ohne US-Geschäft und ohne US-Technologielieferanten bietet deutlich weniger Angriffsfläche.

Prüfen Sie deshalb nicht nur, wo Ihre Daten liegen, sondern auch, wer über Ihre Dienste bestimmt.