Gesellschaftsrecht-
liche Konstruktionen
 
Sicherheitsrelevante Fragen
US-Konzern mit EU-TochtergesellschaftEU-dominierte Kapitalgesellschaft mit US-Unternehmen als MinderheitsgesellschafterEU-Tochterunternehmen eines EU-Mutterkonzerns mit Geschäftstätigkeit in den USA nutzt US-TechnologieEU-Unternehmen ohne Geschäftsbeziehungen in die USA, aber mit US-Technologielieferant oder AuftragsdatenverarbeitungEU-Unternehmen ohne Geschäftstätigkeit in den USA und ohne Technologielieferant oder Auftragsverarbeitung mit US-Bezug
1.) Lässt sich ein Zugriff durch US-Geheimdienste (Executive Order 12333) ausschließen?✘
Technische Details sind geheim; über Überwachungspraxis wenig bekannt
✘
Technische Details sind geheim; über Überwachungspraxis wenig bekannt
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Technische Details sind geheim; über Überwachungspraxis wenig bekannt
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Technische Details sind geheim; über Überwachungspraxis wenig bekannt
✘
Technische Details sind geheim; über Überwachungspraxis wenig bekannt
2.) Ist ausgeschlossen, dass eine US-Jurisdiktion für Herausgabeverlangen nach 702 FISA oder US Cloud Act eröffnet ist?✘
Datenzugriff über US-Mutterkonzern
✘
Datenzugriff unter Umgehung der Geschäftsleitung oder durch Übernahme der Geschäfts-/Geschäftsleitung möglich
✘
Herausgabeverlangen an Niederlassung, Tochtergesellschaft oder Angestellte in den USA möglich
✘
Zugriff über leitende Angestellte oder einzelne IT-Komponenten, die vor dem Hintergrund möglicher Herausgabeverlangen im Produkt verankert
✔
Kein Ansatzpunkt für US-Jurisdiktion vorhanden, da keine Geschäftsbeziehungen Technologiekomponenten aus den USA
3.) Lässt sich eine Herausgabepflicht durch Verschlüsselung sicher verhindern?✘
Entschlüsselung verschlüsselter Daten ausschließlich nur bei bilateralen Verwaltungsabkommen ausgeschlossen (str.)
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Entschlüsselung verschlüsselter Daten ausschließlich nur bei bilateralen Verwaltungsabkommen ausgeschlossen (str.)
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Entschlüsselung verschlüsselter Daten ausschließlich nur bei bilateralen Verwaltungsabkommen ausgeschlossen (str.)
✘
Herausgabepflicht kann sich auch auf verschlüsselte Daten erstrecken, die unter die Kontrolle des US-Partners gelangen
✔
Bei Open-Source-Verschlüsselungssystem und Masterkey beim Kunden lassen sich Hintertüren zuverlässig(er) ausschließen
4.) Lässt sich ein Zugriff bei Verschlüsselung mit US-Verschlüsselungssoftware oder Kontrolle der Schlüssel durch den Anbieter ausschließen?✘
Herausgabeverlangen kann sich auch auf Masterkey beim Anbieter/ in der Cloud erstrecken
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Entschlüsselung von Daten oder Weitergabe verschlüsselter Daten kann Teil der Herausgabepflicht an US-Unternehmen sein
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Entschlüsselung von Daten oder Weitergabe verschlüsselter Daten kann Teil der Herausgabepflicht des Unternehmens in den USA sein
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Herausgabeverlangen kann sich auf Masterkey erstrecken
✔
Keine US-Jurisdiktion = keine Herausgabepflicht
5.) Lässt sich das Risiko ausschließen, dass ein US-Gericht einen Fall von "spoliation" oder "Missachtung des Gerichts" annimmt, wenn sich der Herausgabeverpflichtete der Pflicht durch ein Aussperren aus der Cloud?✘
US-Gerichte könnten Umgehung der Herausgabepflicht annehmen und sanktionieren
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US-Gerichte könnten Umgehung der Herausgabepflicht annehmen und sanktionieren
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US-Gerichte könnten Umgehung der Herausgabepflicht annehmen und sanktionieren
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US-Gerichte könnten Umgehung der Herausgabepflicht annehmen und sanktionieren
✔
Keine US-Jurisdiktion = keine Sanktionierbarkeit
6.) Lässt sich eine Einschränkung der digitalen Lieferkette / Lizenzen ausschließen, wenn US-Exportkontrolle wegen Gefährdung der nationalen Sicherheit greift?✘
US-Exportkontrollrecht ermöglicht Einschränkungen in Fällen nationaler Sicherheit
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US-Exportkontrollrecht ermöglicht Einschränkungen in Fällen nationaler Sicherheit
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US-Exportkontrollrecht ermöglicht Einschränkungen in Fällen nationaler Sicherheit
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US-Exportkontrollrecht ermöglicht Einschränkungen in Fällen nationaler Sicherheit
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Keine US-Jurisdiktion und keine Verwendung von US-Technologie/ Auftragsverarbeitung